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Fortbildungspunkte für Hebammen Die Vorträge werden Kategorien zugeordnet und jeweils mit je 1,6 Fortbildungsstunden als geeignete Fortbildungsmaßnahme gemäß §7 HebBO NRW anerkannt. Laut österreichischem Hebammengesetz §37 werden 12 Fortbildungspunkte anerkannt.